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Allgemeine 
Geschäftsbedingungen

Glanz & Druck - Flächenreingung

1. Geltungsbereich  

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Dienstleistungen von Glanz & Druck – Flächenreinigung gegenüber privaten und gewerblichen Kunden.

 

 

2. Leistungen  

Glanz & Druck bietet die Reinigung von Steinflächen im Außenbereich an, insbesondere Terrassen, Einfahrten und Gehwege.  

Zusatzleistungen können das Auffüllen von Fugen sowie die Imprägnierung der Fläche umfassen.

Die Reinigung erfolgt mit Heißwasser und professioneller Technik, in der Regel ohne den Einsatz chemischer Reinigungsmittel.

 

3. Angebot und Vertragsschluss  

Vor Beginn der Arbeiten erfolgt eine kostenlose und unverbindliche Besichtigung der Fläche.  

Auf Grundlage dieser Besichtigung erhält der Kunde ein individuelles Angebot.

Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Kunde das Angebot ausdrücklich annimmt.

 

4. Preise und Zahlung  

Die Preise richten sich nach Art, Größe und Zustand der zu reinigenden Fläche sowie den gewünschten Zusatzleistungen.

Die Zahlung erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, nach Abschluss der Arbeiten.

Als Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet. (falls zutreffend)

 

5. Ausführung der Arbeiten  

Die Arbeiten werden nach bestem Wissen und mit geeigneter Technik ausgeführt.  

Der Einsatz von Heißwasser und Druck erfolgt materialschonend, kann jedoch je nach Zustand der Fläche zu optischen Veränderungen führen.

Das Reinigungsergebnis hängt vom Zustand, Alter und Material der Oberfläche ab. Eine vollständige Entfernung aller Verschmutzungen kann nicht in jedem Fall garantiert werden.

 

6. Mitwirkungspflichten des Kunden  

Der Kunde stellt sicher, dass die zu reinigende Fläche zugänglich ist und sich keine empfindlichen Gegenstände im Arbeitsbereich befinden.

Empfindliche Bereiche (z. B. Steckdosen, Holz, empfindliche Beschichtungen) sind vom Kunden vorab zu benennen.

 

7. Haftung  

Für Schäden haftet Glanz & Druck nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.

Für bereits vorhandene Schäden, Materialermüdung oder lose/verwitterte Oberflächen wird keine Haftung übernommen.

 

8. Terminvereinbarung und Stornierung  

Vereinbarte Termine sind verbindlich.  

Eine kurzfristige Absage (z. B. innerhalb von 24 Stunden) kann zu Ausfallkosten führen.

Witterungsbedingt können Termine verschoben werden.

 

9. Gewährleistung  

Es handelt sich um eine Dienstleistung, bei der kein bestimmter Erfolg garantiert werden kann.  

Reklamationen sind innerhalb von 48 Stunden nach Durchführung der Arbeiten mitzuteilen.

 

10. Schlussbestimmungen  

Es gilt deutsches Recht.  

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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